Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Ein Therapieantrag mit dem Bericht des Psychotherapeuten an einen Gutachter ist erforderlich, wenn absehbar ist, dass die Behandlung mehr als 10 Sitzungen beanspruchen wird.
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Ein Therapieantrag mit dem Bericht des Psychotherapeuten an einen Gutachter ist erforderlich, wenn absehbar ist, dass die Behandlung mehr als 10 Sitzungen beanspruchen wird.