Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherer erkennen Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund einer Approbation und eines Fachkundenachweises über einen sogenannten Arztregistereintrag (SGB V, §95c) verfügen, als erstattungsfähig an.
Allerdings erstatten private Krankenversicherungen die Kosten für verhaltenstherapeutische Behandlungen in unterschiedlichem Umfang. Auch gibt es einige wenige Tarife, die Psychotherapie ausschließen. Ob für die Kostenerstattung ein Therapieantrag und ein Bericht an einen Gutachter nötig sind, wird ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie daher besser im Vorfeld anhand Ihres Versicherungsvertrages oder direkt bei Ihrer Versicherung die speziellen Modalitäten.