Heilfürsorge für Soldaten

Die Bundeswehr gewährleistet eine unentgeltliche medizinische Versorgung ihrer Soldaten. Meist erfolgt diese in Einrichtungen des zentralen Sanitätsdienstes. Seit September 2013 können psychisch erkrankte Soldatinnen und Soldaten leichter einen "zivilen" psychotherapeutischen Behandlungsplatz in Privatpraxen bekommen. Eine entsprechende Vereinbarung haben das Verteidungsministerium und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterzeichnet. Soweit die psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten nicht in Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erfolgen kann, erfolgt eine ambulante Behandlung durch zivile ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten. Grundlage hierfür ist der "Sicherstellungsauftrag" nach §75 Absatz 3 des V. Sozialgesetzbuches. Stehen vertragsärztlich tätige ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, können auch solche tätig werden, die eine Privatpraxis betreiben. Eine Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis ist somit gewährleistet.